Ampere
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Seit 1946 wird das Ampere wie folgt definiert:
Ein Ampere ist die Stromstärke, die durch zwei parallele im Abstand von einem Meter angeordnete, geradlinige, unendlich lange Linienleiter fließen muss, damit dadurch zwischen ihnen auf je einem Meter Leiterlänge eine Kraft von 2&/160;·&/160;10&/160;-&/160;7 N hervorgerufen wird.
Ein Ampere entspricht einem Fluss von 6,24150948(54)&/160;·&/160;10&/160;18 Elementarladungen e pro Sekunde durch den Leiterquerschnitt.
Im Reichsgesetzblatt von 1898 wurde ein Ampere als der Strom definiert, der in einer Sekunde mittels Elektrolyse aus einer Silbernitratlösung 1,118 mg Silber abscheidet.
Siehe auch: Elektrischer Strom
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