Fachhochschule
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Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt neben dem Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) bzw. der Fachhochschulreife, meist auch ein Vorpraktikum im Bereich des Studiengangs, für welchen man sich bewirbt, voraus.
Während des Studiums, das (je nach Abschluss) in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit acht bis neun Semester (4 bis 4,5 Jahre) dauert, sind meist noch zwei weitere Praktika, ein Grund- und ein Hauptpraktikum von jeweils mind. 2 Monaten (i.d.R. 3-6 Monaten) zu absolvieren.
Fachhochschulen verleihen akademische Grade: Diplomabschluss, seit 1976 (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz im Jahre 1973) das Diplom, bzw. Diplom (FH) je nach Bundesland.
Durch die Einrichtung neuerer, vergleichbarer Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten verleihen erstmals Fachhochschulen und Universitäten vergleichbare akademische Grade. In Deutschland in der anglikanisierten Form Bachelor und Master; in Österreich und Schweiz in der altdeutschen bzw. lateinischen Form "Bakkalaureat"; der Absolvent bzw. die Absolventin ist dann Bakkalaureus bzw. Bakkalaurea.
Fachhochschulen besitzen [noch] kein eigenständiges Promotions- und Habilitationsrecht. Eine Promotion ist für FH-Absolventen in Deutschland nur in enger Zusammenarbeit mit einer Universität / wissenschaftlichen Hochschule, bzw. durch den Wechsel an eine wissenschaftliche Hochschule (Universität oder sonstige Hochschule mit Promotionsrecht) möglich. Im europäischen und außereuropäischen Ausland bestehen diese Beschränkungen für deutsche FH-Absolventen / Absolventinnen i.d.R. jedoch nicht.
Bzgl. des Bachelor bzw. Bakkalaureat-Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Beim Master ist es derzeit üblich, dass Uni-Absolventen generell, FH-Absolventen nur bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs beim Staat in den höheren Dienst einsteigen.
Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; einige FH-Studiengänge bieten seit einiger Zeit nur noch Bachelor- und/oder Master- Studiengänge an.
Die ersten Fachhochschulen gingen in den frühen 1970-er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den Ingenieurschulen und aus Höheren Fachschulen (z.B. für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Ingenieurschulabsolventen als Beispiel durften sich bis Mitte der 1960-er Jahre Ingenieur nennen, später (ab etwa 1967) wurde ihnen die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen.
Den FH-Absolventen wurde bis 1977/1978, je nach Bundesland, der Titel Ing. (grad), Betriebswirt (grad), Sozialpädagoge (grad), Designer (grad), usw. als akademischer Grad verliehen. Erst seit 1977/1978, je nach Bundesland und Länderhochschulgesetze, ersetzte der akademische Diplomgrad den vorhergehenden Titel und seit Mitte der 1990-er Jahre wird diesem Grad zwangsweise bundesweit die Bezeichneung "FH" angehängt. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen ein Studium neben der Berufstätigkeit. (z.B.: CAMPUS02)
Siehe auch: Deutsche Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
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