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Die Arbeitgeber der deutschen Gastronomie werden Gastwirte genannt und sind z.&/160;B. organisiert im "Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V." (DEHOGA), die Arbeitnehmerseite in der "Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten". Kunden werden in der Gastronomie immer Gäste genannt.
Die Leistungen von gastronomischen Betrieben unterliegen Qualitätsvorschriften insbesondere in Bezug auf Hygiene im Bereich der Zubereitung und bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der gereichten Speisen und Getränke. Je nach Staat sind für die Überwachung z.&/160;B. Gesundheitsämter verantwortlich. In Deutschland kann bei zweifelhaften Zuständen der Wirtschaftskontrolldienst informiert werden, der sich auch unangemeldet von den Zuständen vor Ort überzeugen kann und bei entsprechenden Mängeln den weiteren Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel untersagen kann.
Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln müssen über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen.
Siehe auch:
Österreich | Deutschland | Schweiz | Italien
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