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Ein nahezu deckungsgleicher Begriff ist Journalistik. Beide Begriffe werden nicht generell sauber getrennt, prinzipiell betont "Journalismus" eher die berufliche Tätigkeit und "Journalistik" eher die Wissenschaft und Lehre.
Journalisten verwenden die informierenden Darstellungsformen Nachricht, Bericht, Reportage oder auch Foto und Info-Grafiken, sowie die meinungsäußernden Stilformen Kommentar, Glosse, Karikatur. Entsprechend ihrer Tätigkeit haben sich bestimmte Berufsbilder herausgearbeitet: Print-Journalismus, Agentur-Journalismus, TV-Journalismus, Radio-Journalismus, Bild-Journalismus, Online-Journalismus, Infobroker, etc..
Die Rechtliche Grundlage der journalistischen Tätigkeit ist im Grundgesetz durch die Pressefreiheit geregelt, sowie in den jeweiligen Bundesländern die entsprechenden Landes-Pressegesetze. Daneben muss der Journalist in seiner täglichen Arbeit entsprechende Gesetze, etwa Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte, beachten.
Keine juristische Bindung, allenfalls eine moralische Empfehlung hat der sogenannte Pressecodex. Journalisten und Verleger haben 1973 durch ihre Verbände publizistischen Grundsätzen zugestimmt, die der Deutsche Presserat damals in Form des Pressecodex erstmals vorgelegt hat.
In Österreich existiert der vom Österreichischen Presserat verabschiedete Ehrenkodex für die österreichische Presse, der ähnliche Aufgaben verfolgt, wie der Deutsche Presserat. In der Schweiz verpflichten sich Journalisten bei einem Eintrag ins Berufsregister, sich an die durch den Schweizer Presserat bestimmten Pflichten zu halten.
Journalist, Journaille, Paparazzo, Journalismustheorien, Medienjournalismus, Partizipatorischer Journalismus, Online-Journalismus, Technikjournalismus, Presseausweis
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