Lebensmittelzusatzstoff
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Das deutsche Lebensmittelgesetz definiert Zusatzstoffe als "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden." (LMBG §2). Darunter versteht man im Wesentlichen
Für Lebensmittelzusatzstoffe besteht das Verbotsprinzip – das bedeutet, alle Stoffe, die nicht ausdrücklich erlaubt sind (siehe Positivliste unten), sind automatisch verboten. Die meisten Zusatzstoffe sind nur für bestimmte Lebensmittel und nur in limitierter Menge zulässig. Wenn keine Höchstmengen vorgeschrieben sind, gelten die Regeln der Guten Herstellungspraxis (GHP): "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" (=quantum satis). Aber auch dann ist der Zusatz dieser Stoffe nur erlaubt, wenn sie
Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendeten Zusatzstoffe sprachunabhängig zu identifizieren. Stoffe erhalten eine E-Nummer, sobald die interessierten Firmen bei der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um eine Zulassung anfragen und dabei wissenschaftliche Dokumente vorlegen, die die Unbedenklichkeit bestätigen. Wenn diese Dokumente nachweisen, dass diese Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und als sicher eingestuft werden können, erhalten sie eine Zulassung. Insgesamt gibt es zur Zeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe.
Die meisten Lebensmittelzusätze müssen für den Verbraucher angegeben werden (Verbraucherschutz).
Technische Hilfstoffe sind keine Zusatzstoffe:
Siehe auch: Fertignahrung
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