Naturgesetz
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Ob Naturgesetze Bestandteil der Natur sind und den Vorgängen zugrunde liegen, oder ob sie vielmehr Konstrukte zur Beschreibung von Naturvorgängen sind, ist umstritten. Nach der erstgenannten Auffassung sind die Naturgesetze unumgängliche Regeln, nach denen sich die Natur verhält. (Die Physik beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die Berechnung von Modellen der Natur sog. physikalischer Systeme, die sich exakt berechnen lassen.) Ziel der Naturwissenschaften ist es dann, diese Gesetze zu erforschen. Der Wissenschaftler ist Entdecker der Naturgesetze. Als Mittel zur Aufdeckung der Naturgesetze wird entweder das Experiment und die Beobachtung (Empirismus) oder die Vernunft und das analytische Denken (Rationalismus) bevorzugt. Nach der letztgenannten Auffassung werden die Naturgesetze von Menschen als Abstraktionen der beobachteten Naturvorgänge geschaffen. Der Wissenschaftler ist Erfinder der Naturgesetze. Diese Auffassung liegt zum Beispiel dem Konstruktivismus zugrunde. Oft wird es auch vermieden, von Naturgesetzen zu sprechen, da die spätere Falsifikation eines für richtig gehaltenen Gesetzes nie ausgeschlossen werden kann.
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