Pädagogische Hochschule
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Während in Baden-Württemberg heute noch Pädagogische Hochschulen existieren, wurden sie in den restlichen Bundesländern in Universitäten umgewandelt oder in solche integriert.
Die Pädagogischen Hochschulen sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstanden. Sie bilden vor allem Lehrer für Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen aus.
Die Lehrerausbildung umfasst eine praktische und eine theoretische Ausbildung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts eigene Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Pflichtfächer sind Pädagogik (Allgemeine und Schulpädagogik, Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländerpädagogik und Gesundheitserziehung. Die Ausbildung der Lehrer für Gymnasien und für berufliche Schulen findet auch an Technischen Hochschulen statt. Das Lehramtsstudium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Nach bestandener Erster Staatsprüfung kann das Referendariat angetreten werden. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken besitzen auch die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg heute das Promotionsrecht.
Die verschiedenen Studienfächer werden grundsätzlich in der Form von Studiengängen angeboten. Eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen muss studiert werden, mit dem Ziel der Hochschulprüfung, der Staatsprüfung oder einer kirchlichen Prüfung. Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Hochschulprüfungen sind die Prüfungen zum Magister und Diplom. Diplom- und Magisterprüfungen werden von der einzelnen Hochschule geregelt, während dies bei Staatsprüfungen durch das Land oder den Bund geschieht.
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