Partydroge
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Unter "Partydrogen" werden meist aufputschende Substanzen wie Amphetamin, Methamphetamin (auch "Speed" genannt), stimmungsaufhellende bzw. euphorisierende Stoffe wie Ecstasy (d.h. MDMA, MDA)/Liquid Ecstasy und auch halluzinogene Drogen wie Psilocybin-Pilze (auch "Magic Mushrooms"/"Zauberpilze" genannt) oder LSD verstanden. Halluzinogene Drogen werden im Partykontext allerdings eher in geringen Dosen gebraucht. Kokain zählt ebenfalls zu den klassischen Partydrogen, nimmt jedoch wegen seines besonders hohen Preises und einer gewissen Stilisierung als "Statusdroge" eine Sonderstellung ein. Legt man den Begriff extensiver aus, lässt sich auch Alkohol unter den Begriff Partydroge subsumieren. Marihuana, respektive Cannabis, zählt tendenziell eher nicht dazu, da es zwar auf Partys konsumiert wird, allerdings nicht partybezogene Verhaltensweisen wie hemmungsloses tanzen, leichtere Kontaktaufnahme etc. ermöglicht. Viele Konsumenten von Partydrogen nutzen Cannabis eher als "Afterparty-Droge", um sich "herunterzurauchen", d.h. durch die Wirkung des Cannabis die aufputschenden Wirkungen zuvor konsumierter Substanzen abzumildern, beispielsweise um Schlaf zu finden oder generell "herunterzukommen", wie es in der Szenesprache heißt. Heroin ist als Analgetikum nicht zu den Partydrogen zu rechnen, da sein Konsum auf ein anderes Drogenmilieu verweist und in Discotheken gewöhnlicherweise kaum anzutreffen ist.
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